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Die allgemeine Unterrichtsordnung

Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Geschäftsbedingungen.

Vertragskunden

Unterricht

Die Schüler erhalten einmal in der Woche zur vereinbarten Zeit Unterricht. Es gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg.

Unterrichtsort

Der Instrumentalunterricht kann beim Schüler zu Hause stattfinden, oder in den Räumlichkeiten der privaten Musikschule. Dies ermöglicht eine intensive Integration des Musikalischen in den familiären Bereich.

Unterrichtsausfall

Eine Verhinderung oder Erkrankung des Schülers sollte der Lehrkraft möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.

Durch den Schüler versäumte Unterrichtsstunden müssen nicht nachgeholt werden.

Unterricht, der durch Verhinderung einer Lehrkraft ausfällt wird nachgeholt, oder es wird eine Vertretung gestellt.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt, bei Minderjährigen durch den Erziehungsberechtigten, auf dem dazu vorgesehenen Anmeldeformular.

Mit der Anmeldung wird das Einverständnis zur Unterrichts- und Gebührenordnung der privaten Musikschule der Klangkörper erklärt.

Abmeldung

Für Abmeldungen gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Abmeldungen müssen schriftlich bis zum 3. Werktag des ersten Monats der Kündigung erfolgen.

Eine Kündigung des Unterrichtsverhältnisses durch den Klangkörper ist nach Rücksprache mit den Eltern möglich, wenn Fortschritte des Schülers über einen längeren Zeitraum nicht mehr erkennbar sind oder wenn der Schüler unentschuldigt vom Unterricht fernbleibt.

Unterrichtsgebühren

Die jeweiligen Gebühren können der gültigen Preisliste entnommen werden. Sie werden monatlich erhoben und beziehen sich in der Regel auf eine Unterrichtsstunde pro Woche.

Entsprechend der Gebührenordnung sind die Gebühren auch in den Ferien und für auf Unterrichtstage fallende Feiertage zu zahlen.

Die Gebühren erhöhen sich nicht bei Monaten mit fünf Unterrichtsstunden.

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Schülern beginnt bei persönlicher Übergabe des Kindes innerhalb der Unterrichtsräume der privaten Musikschule Klangkörper.

Nach Ende der vereinbarten Unterrichtszeit ist die Aufsichtspflicht beendet.

Zahlungsweise

Die Unterrichtsgebühren sind monatlich zu entrichten. Der Betrag für den jeweiligen Monat muss am Monatsanfang per Lastschrift oder via Überweisung entrichtet werden.

10'er Karten-Kunden

Unterricht

Der Schüler erhält zu den vereinbarten Terminen Unterricht. Im Regelfall wird von einmal Wöchentlich ausgegangen. Auch hier gilt die Ferien- und Feiertagsordung der allgemeinbildenen Schulen in Baden-Württemberg.

Unterrichtsort

Der Instrumentalunterricht findet in den Räumlichkeiten der privaten Musikschule statt.

Unterrichtsausfall

Eine Verhinderung oder Erkrankung des Schülers sollte der Lehrkraft möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.

Danach wird ein neuer Unterrichtstermin vereinbart.

Anmeldung

Die Anmeldung der volljährigen Schüler erfolgt durch den Erwerb einer sogenannten 10’er Karte.

Abmeldung

Ist jederzeit Möglich und sollte der Lehrkraft zeitnah mitgeteilt werden. Verbleiben Unterrichtsstunden auf der 10’er Karte werden diese nicht zurückerstattet.

Unterrichtsgebühren

Die Preise für die jeweilige 10’er Karte können der gültigen Preisliste entnommen werden. Sie beziehen sich auf jeweils 10 Unterrichtseinheiten in der gewählten Dauer.

Zahlungsweise

Die 10’er Karten werden erst bei vollständigem Erhalt des Betrages gültig. Der Betrag kann Bar oder mit einer Überweisung getätigt werden.

So geht's weiter

Suchen Sie weitere Informationen? Hier finden Sie weiterführende Links zum diesem Thema, wie zum Beispiel zu unsere Preisliste: